Anmeldungsverfahren

R.Ballisti - Mai 2003
Danke an Gerry Tscherter für die Verbesserungen.

Das Vorgehen bei einer prüfungsanmeldung für Prüfungen in der Schweiz

Der IAIDOKA bespricht sich mit dem IAIDO Lehrer, und mit seiner Zustimmung wendet sich an der Dojoverantwortlicher, der die Anmeldung an der IAIDO Verantwrotlicher des Verbandes weiterleitet. Der Iaido Vernantw. gibt seine Zustimmung an Clubverantwortlicher zurück, der der IAIDOKA informiert:
bei dem nächsten Seminar darf er Prüfungen machen.

Das Vorgehen bei einer Prüfungsanmeldung in Ausland

Annahme: IAIDOKA Muster möchte sich für eine DAN Prüfung in Ausland anmelden.

Vorgehen

  1. IAIDOKA Muster meldet sich nach Rücksprache mit seinem IAIDO Lehrer beim Dojoverantwortlichen (Clubleiter).
    Achtung: bei grössen Dojo ist er Clubleiter nicht gleichbedeutend wie 'iaido Lehrer'!
    z.B. beim BUDOKAN Zürich ist der Dojoverantwortlicher Gerry Tscherter.
  2. Iaidoka Muster erhält ein Formular und ein Einzahlungschein.
    Letzeres ist für die Bearbeitungsgebühr beim Verband.
  3. Der Clubleiter beantragt dann beim Verbandspräsidenten die Erlaubnis für die Prüfung.
  4. Der Verbandspräsident gibt es weiter am IAIDO-Verantwortlicher beim Verband, der die Erlaubnis nach dem Prüfungsausführenden Organe im Ausland weiterleitet.

Bitte, keine Panik! Es ist nicht so kompliziert wie es scheint.



Es geht nur darum zu wissen, wer was zu machen hat. Also nochmals:
  1. IAIDOKA

    Derjenige, der Prüfungen in Ausland machen will, soll beim Clubverantworlicher
    ein Formular und ein Einzahlungschein verlangen.

  2. Clubverantwortlicher

    Vergewissert sich, dass der IAIDO Lehrer einvestanden ist.
    Gibt dem IAIDOKA das Formular und das Einzahlungschein.

  3. IAIDOKA

    Zahlt den angegebenen Betrag mit dem Einzahlungschein und gibt das ausgefühltes Formular an Clubverantwrotlicher zurück.

  4. Clubverantwortlicher

    Leitet das Formular an das IAIDO Verantwortlicher des Verbandes und beantragt die Bewilligung für die Prüfung in Ausland.

  5. Der Iaido Verbandsverantwortlicher

    Leitet das Gesuch an Verbandspräsident

  6. Verbandspräsident

    Entscheidet, ob die Bewilligung stattgegeben werden kann. Falls ja leitet er das Formular an IAIDO Verantwortlicher zurück , der die Bewilligung an der ausführenden Organen im Ausland weiterleitet, und informiert gleichzeitig der Clubverantworlticher, der seinerzeit iaido Lehrer und Iaidoka informiert.

Bitte, korrekturen bei mir melden!