IAIDO Prüfungen im BUDOKAN Zürich
Inhalt:
- Wozu sind Prüfungen da
- Die heutige Regelung
- Ziele für die einzelne KYU Grade
Es muss vorweg klargestellt werden, dass niemand
gezwungen wird, Prüfungen abzulegen. Es ist ohne
weiteres möglich, ins Dojo zu kommen und die Lektionen mitzumachen,
ohne jemals eine Prüfung ablegen zu müssen.
Es ist aber sehr zu empfehlen, dass jede/er IAIDOKA Prüfungen ablegt.
Das vor allem aus folgenden Gründen:
- Jede/r will wissen 'wo er/sie steht'.
Prüfungen sind
Meilensteine, die über den Fortschritt Auskunft geben.
Auch gehören sie zum allgemeinen System des Budo.
- Man bekommt durch die Prüfung eine gezielte Rückmeldung,
die
bei der Festlegung der nächsten Zielsetzung hilft,
indem auf einzelne,
genauer definierte Bereiche eingegangen wird.
Auf internationaler Ebene ist leider wenig oder gar kein Feedback
üblich.
Wir bemühen uns aber, auf Verbandsebene (d.h. für den
2. und den 1. Kyu) eine begründete Bewertung über
die Prüfung abzugeben. Das soll kein "Dreinreden" in ein anderes
Dojo sein, sondern es dient dem gemeinsamen
Ziel, dass alle unsere Schüler bei den internationalen
(Dan-)Prüfungen gut abschneiden und
eine gute Grundlage für
ihren weiteren Weg haben.
- Für die DAN-Grade lassen wir uns -noch- im Ausland prüfen.
Das
hat den Vorteil, dass keine Missstimmung an
parteiische Experten aufkommen kann.
Das IAIDO in der Schweiz ist noch
zu klein, um genügend unabhängige
Danexperten stellen zu können,
die einen Kandidaten wirklich
unvoreingenommen prüfen können.
Ein völlig
unabhängiges Gremium hat auch den Vorteil, dass wir unser
Ausbildungsniveau objektiv
prüfen lassen können.
Das
ist wichtig, damit unser Verband die Sicherheit hat,
dass in unseren
Clubs seriös und gut ausgebildet wird, und nicht
Selbstgenügsamkeit einkehrt.
(Stand 29. April 2003)
Wie oben erwähnt, werden die DAN-Grade auf internationaler Ebene
geprüft.
Um dazu zugelassen zu werden, benötigt ein IAIDOKA die Bewilligung
des Schweizerischen Verbandes.
Damit dieser eine Grundlage für die Bewilligungserteilung hat,
werden der zweite und der erste
KYU-Grad auf Verbandebene geprüft.
Es soll niemand, der im Verband unbekannt ist, für
unseren Verband bei Prüfungen antreten,
ohne dass er aus Sicht des
Verbandes auch die reelle Chance hat,
die Prüfung zu bestehen.
Bei der Prüfung zum 2. Kyu besteht noch die Möglichkeit,
dass auf vorhandene Mängel hingewiesen wird,
während der Schritt
zum 1. Kyu die Hauptprobe für die Prüfung zum 1. Dan darstellt.
Da bei den gemeinsamen Seminaren das Expertengremium
aus Lehrern von verschiedenen Dojos besteht,
ist die Gewähr gegeben,
dass nichts Wichtiges übersehen wird.
Mit dieser Regelung wird einerseits ein gewisser Grundstandard der Ausbildung
in den verschiedenen Clubs erreicht,
und es
findet ein regelmässiger Austausch betreffend der Anforderungen für die
Kyu-Grade statt.
Dabei ist es den einzelnen Clubs freigestellt, ob Sie die tieferen
Kyu-Prüfungen durchführen wollen oder nicht.
Es ist aber
schwer verständlich, dass den eigenen Schülern das Trainieren des
Prüfungsverlaufs und
das Erleben der einzelnen
Fortschritte verweigert wird. Prüfungen sind wie eine Treppe
und erlauben es,
auf jeder Stufe eine Lagebeurteilung
vorzunehmen: es werden Ziele gesetzt und Schwerpunkte ausgebildet.
(Stand Mai 2003, revidiert November 2008)
Jeder, der sein regelmässiges Training in Iaido aufnimmt,
wird ohne weitere Prüfung als 6. Kyu bezeichnet.
Bei der ersten Prüfung geht es somit um das Erlangen des 5. Kyu.
5. KYU
Das Hauptgewicht liegt bei der Sicherheit:
wird dieser Iaidoka eine Gefahr
für sich selber oder seine Kollegen werden?
Mit dieser Prüfung erhält der Schüler die Erlaubnis
ein IAITO zu benützen.
An der Prüfung werden verlangt:
- Das korrektes Tragen von Geikogi und Hakama und Umgang damit.
- Das Grusszeremoniell (Reiho) muss ohne grobe Fehler gezeigt werden
können.
- Es werden die ersten drei SEITEI Katas verlangt (inkl. Szenarios).
- Es werden die grundlegenden Übungen des Kihon verlangt (
nuki tsuke, Furikaburi, Kiri Oroshi, usw.)
- Es muss erklärt werden können, wie ein IAITO vor
dem Training kontrolliert werden muss.
Es ist somit darauf zu achten, dass der/die Kandidatin so mit dem Schwert
umgehen kann,
dass er/sie keine Gefahr für sich selber und
die andere darstellt.
4. KYU
Das Hauptgewicht liegt in der korrekten Handhabung des Schwertes,
um schwere Fehler rechtzeitig zu erkennen. Es muss sein:
- Richtiges Halten der tsuka, richtiges Benützung des Handgelenkes.
- NICHT gestreckte Arme am Schluss der Schnittbewegung.
- Keine hochgezogenen Schultern.
- Aufrechte Kopfhaltung.
- Parallele Füsse.
- Korrekte Beinstellung.
Es ist darauf zu achten, dass Haltungsfehler nicht mehr vorhanden sind.
An der Prüfung werden verlangt:
- Die ersten sieben Kata von SEITEI, aber alle müssen bekannt sein.
- Korrekte Haltung des Schwertes (te no uchi)
- Richtige Blickrichtung (me tsuke)
- Dazu muss der Prüfling einige Fragen beantworten.
Es muss klar sein, dass er/sie versteht, was man tut und warum.
Dazu gehört die Schilderung des Szenarios, d.h. das warum der
Handlung (d.h. die Hintergründe) der KATA Ausführung.
- Die grundliegenden japanischen Namen von Teilen des Schwertes: TSUKA, TSUBA,
MUNE(auch MINE), HA (auch HASAKI), KISSAKI, MONO UCHI, SHINOGI, SAYA, SAGEO,
TSUKA KASHIRA.
Was unbedingt bekannt sein soll (mit Bedeutung für die Sicherheit),
sind MEKUGI und MEKUGI ANA.
- Die Pflege und den respektvollen (korrekten) Umgang mit dem Schwert
(abgrüssen vor einer Pause, richtiges Ablegen im Dojo,
richtiges Halten wenn nicht im Gürtel) soll bekannt sein.
3. KYU
Hier liegt das Hauptgewicht auf dem Ablauf für alle 12 SEITEI Kata des SEITEI IAIDO und auf korrektem Reiho.
Es braucht die Gewähr, dass diese richtig ausgeführt werden, und
dass keine Haltungsfehler mehr vorhanden sind.
An der Prüfung werden verlangt:
- Korrektes Demonstrieren von fünf KATA des SEITEI Iaido nach freier Wahl
wobei alle 12 kata müssen beherrscht werden.
Die erste Kata 'MAE' wird immer ausgeführt, da alle Grundelemente
des IAIDO in ihr enthalten sind.
Eine falsche Reihenfolge und/oder das Auslassen einer KATA führen zum
Nicht-Bestehen der Prüfung.
- Der japanische Name einzelner Teile des Schwertes als Ergänzung zu den
Namen, die für das 4. KYU nötig waren: Teile der SAYA (d.h. KOIGUCHI,
KURIGATA, KOJIRI). Teile des TO SHIN(Klinge) (d.h. SHINOGI, NAKAGO, YAKIBA).
Teile des KOSHIRAE (Montierung) (d.h. HABAKI, SEPPA).
- Eine Idee darüber was SEITEI, Ko Ryu, Muso Shinden und Muso Jikiden
Eishin Ryu überhaupt bedeuten.
- Eine Idee über die japanische Geschichte (z.B. was geschah um das Jahr
1600 und warum ist es für IAIDO wichtig).
Prüfungen auf Verbandsebene
Die technische Kommission stellt die Anforderungen für das Erlangen
des 2. und 1. KYU Grades, welche auf Verbandsebene abzulegen sind.
2. KYU
Schwerpunkt ist die fehlerfreie Ausführung des Reiho (Grüssritual) und der gezeigten KATAs.
Unter 'fehlerfrei' ist dabei zu vestehen:
- Korrekter Ablauf
- Richtiges Metsuke
- Passable Schnitttechnik mit akzeptablen TE NO UCHI (Hand Technik beim Schneiden)
An der Prüfung werden verlangt:
- Korrektes Demonstrieren von fünf KATA des Seitei Iaido (wobei die
erste Kata 'Mae'
wird immer verlangt, da in ihr alle Grundlemente des IAIDO enthalten sind;
eine falsche Reihenfolge und/oder das Auslassen einer Kata führen zum
Nicht-Bestehen der Prüfung).
1. KYU
Diese Prüfung dient als Hauptprobe für die Zulassung an die erste
DAN Prüfung.
Zusäztlich zu den Anforderungen für den 2. KYU kommt
das Erscheinen hinzu von Haltungen wie KIGURAI, SANSHIN, SEME, ENZAN NO METSUKE,
d.h. eine bestimmte Reife in den Ausführungen der Kata.
Auf dieser Stufe soll die erste Serie der entsprechenden Ko-Ryu bekannt sein.
An der Prüfung werden verlangt:
- Korrektes Demonstrieren von fünf KATA des Seitei Iaido
( die erste Kata 'Mae'
wird immer verlangt, da in ihr alle Grundelemente des IAIDO enthalten sind;
eine falsche Reihenfolge und/oder das Auslassen einer Kata führen
zum Nicht-Bestehen der Prüfung).
- Schriftliche Prüfung im Sinne der Beantwortung von
Fragen zu Grundlagen des Iaido bzw. eines kurzen Aufsatzes (nach den Vorgaben des
Prüfungsgremiums).
Voschläge zum diskutieren:
- Von Linus Bruhin: schriftliche Prüfung für erste UND zweite Kyu
- Von Linus Bruhin: sollen auch Angaben gemacht werden über die nötige
Anzahl der Trainings von Kyu-Grad zu Kyu-Grad, sowie die Trainingszeit, die
erfahrungsgemäs minimal benötigt wird?
- Von Linus Bruhin: Verbindlich ist erst dann die Bestimmung bezüglich der
Anmeldung zur Prüfung zum 1. Dan
(d.h. bei einer Zeit von zwei Jahren vom 5. Kyu bis zum 1.
Dan ist es eigentlich egal, wann genau die einzelnen Zwischenschritte absolviert wurden).
- Von Roland Stingelin: Falls wir Dan-Prüfungen in der Schweiz abnehmen,
müsste die Mehrheit der Experten von ausserhalb der Schweiz kommen.
- Von Roland Stingelin: 5. KYU - Das Begrüssungszeremoniell (Torei)
müsste ohne grobe Fehler gemacht werden.
- Von Roland Stingelin: 2. + 1. Kyu: Könnte man je 1 Koryu Technik dazunehmen +
4 Seitei nach Wahl der Experten.
- Von Florian Berner: Möglich wäre auch eine Abfolge von 1-3 für
den 5. Kyu, 1-7 für den 4. Kyu und alle 12 für den 3. Kyu.
So hätte man für den 4. KYu doch noch 4 neue Katas statt "nur" zwei.
- Von Peter Stalder:
Es ist sicher begrüssenswert, wenn versucht wird, das Niveau der
Prüfungen hoch zu halten. Trotzdem scheinen mir einige Vorschläge
für Anforderungen bei den Prüfungen zum 2. Kyu & zum 1. Kyu
-vor allem auch im internationalen Vergleich- sehr hoch gegriffen. Meine Anregungen:
- 2. Kyu: Torei - 3 Kata Seitei-Iaido (nach freier Wahl des Prüfungsteilnehmers) - Torei
- 1. Kyu: Torei - 5 Kata Seitei-Iaido (nach freier Wahl des Prüfungsteilnehmers) - Torei
Schriftliche Beantwortung von Fragen.
Die Begründung: Ich habe keine internationale Dan-Prüfung erlebt,
bei der die Auswahl der Kata bis hin zum 3. Dan vom Prüfungsgremium
festgelegt wurde (Shitei waza). Die Verbände der EKF verlangen im
allgemeinen Shitei waza erst ab dem 4. Dan. Auf diese Weise hat der
Prüfungsteilnehmer die Möglichkeit, das zu zeigen, was er wirklich
gut kann. Ob ein Iaidoka alle 12 Formen Seitei-Iai kennt, kann von Rokkyu bis
Nikyu geprüft werden.
Bei Kyu-Prüfungen schon Koryu zu verlangen, scheint mir -in Anbetracht
der Trainingszeit- viel zu früh. Auch dies wird in der EKF üblicherweise
erst ab dem 4. Dan vorgeschrieben.
- Von Gerry Tscherter:
Die internationalen Verbände haben minimale Bedingungen. Die Länder sind
in erster Linie für die Ausbildung ihrer Budoka zuständig und erlassen
Reglemente, die auf die individuellen Bedürfnisse des Landes Rücksicht
nehmen.
Die Reglemente der Länder müssen zuerst befolgt werden.
Nur wenn diese die Anforderungen des internationalen Verbandes unterlaufen,
werden die des internationalen angewandt.
Ein Budoka kann nur über den nationalen Verband an einen Anlass ( Prüfung,
Meisterschaft, Lager) im Ausland angemeldet werden und es dürfen nur solche
zugelassen werden, die sich an den Statuten und Reglementen des nationalen
Verbandes orientieren.